2020_19: Aufgaben der Natur- und Umweltschutzkommission
(Auszug aus dem aktuellen Pflichtenheft)
1 Die Kommission unterstützt den Gemeinderat als beratendes Fachgremium in allen Fragen betreffend den Natur- und Umweltschutz.
2 Es kommen ihr insbesondere die folgenden Aufgaben zu:
a) Ausarbeitung von Vorschlägen zur konkreten Umsetzung von Massnahmen und Projekten zuhanden des Gemeinderats (z. B. aufgrund von Vorschlägen/Wünschen aus der Bevölkerung);
b) Bearbeiten von Aufträgen des Gemeinderats;
c) Vorbereitung und Planung von neuen sowie Weiterbearbeitung von bestehenden Projekten in den Bereichen Naturschutz (u. a. Vogel-, Wildtier- und Pflanzenschutz, Landschaftsschutz und -pflege, Gewässer- und Uferschutz, öffentliche Grünanlagen) und Umweltschutz (u. a. Energienutzung, Abfallentsorgung);
d) Erstellung eines Jahresberichts über die Tätigkeiten der Kommission jeweils im ersten Quartal des darauf folgenden Jahres;
e) Erstellung eines jährlichen Budgetantrags zuhanden des Gemeinderats;
3 Der Gemeinderat kann der Kommission weitere Aufgaben zuweisen.
Der Gemeinderat kann das Pflichtenheft, also die Aufgaben der beratenden Kommission, jederzeit den Gegebenheiten anpassen, so dass sie im Interesse der Bevölkerung wirkungsvoll als Bindeglied zwischen Exekutive (Gemeinderat) und Bevölkerung wirken kann.