2022_08: Gemeindeversammlung 30.3.22-19 Uhr
Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass der Planungskredit für ein neues Schulhaus inkl. Turnhallen genehmigt wurde.
Im Traktandum 5 wird die Frage nach dem Ändern der Gemeindeordnung weiter verfolgt. Wir wollten das direkt ablehnen. Das ist von der Gemeindeversammlung nicht akzeptiert worden. Wir werden also später wieder auf das Thema kommen.
2. Der Planungskredit für die Schulraumerweiterung Talholz wurde grossmehrheitlich (bei drei Gegenstimmen) genehmigt.
3. Das Reglement über die Beaufsichtigung der Stiftungen wurde einstimmig genehmigt.
4. Der Schaffung einer gemeinsamen Amtsstelle «Steuerveranlagungen» mit der Gemeinde Therwil wurde zugestimmt: Mit grosser Mehrheit (bei einer Gegenstimme) wurden der zugrundeliegende Vertrag mit der Gemeinde Therwil sowie die Anpassung des Steuerreglements Bottmingen vom 11.12.2000 genehmigt.
5. Mit 34 zu 12 Gegenstimmen wurde ein Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz als erheblich erklärt (Antragsteller: Hanspeter Weibel). Beantragt wurde die Einführung der Möglichkeit der «Schlussabstimmung» an der Urne bei Gemeindeversammlungs- beschlüssen. Der Gemeindeversammlung ist nun eine entsprechende Vorlage innert sechs Monaten zur Behandlung zu unterbreiten.
Es haben 66 Stimmberechtigte an der Versammlung teilgenommen.
Traktanden der Gemeindeversammlung vom 30.3.2022
1 Protokoll
Keine Bemerkungen
2 Planungskredit Erweiterung Schulstandort Talholz
Wir unterstützen die Vorlage. Durch die grosse Bautätigkeit in der Gemeinde steigt der Bedarf an Schulraum. So ist es jetzt wichtig, dass dies in Angriff genommen wird.
3 Reglement über die Beaufsichtigung der Stiftungen
Wir haben als Partei zum Reglement Stellung bezogen. Wichtig ist, dass dieses Reglement für das Dorfmuseum seine Gültigkeit hat. Bei anderen Stiftungen in der Gemeinde müssten Details entsprechend angepasst werden.
4 Schaffung einer gemeinsamen Amtsstelle «Steuerveranlagungen» mit der Gemeinde Therwil
Wir erachten es als sinnvoll, dass die Gemeinden zusammen arbeiten, so werden die Fähigkeiten der Fachleute optimal eingesetzt.
5 Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz: Einführung der Möglichkeit der «Schlussabstimmung an der Urne» bei Gemeindeversammlungsbeschlüssen; Erheblich-/Nichterheblicherklärung
Wir plädieren für das 'Nichterheblich erklären'.
6 Diverses
Wir gehen davon aus, dass der Gemeinderat über die Massnahmen betreffend Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine informiert. Wenn nicht, werden wir die Frage stellen.
Hier kannst du die offizielle Traktandenliste mit den entsprechenden Erklärungen downloaden:
GV-Einladung 30.03.2022 (definitiv).pdf