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Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungenvom 19. Mai 2019

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungenvom 19. Mai 2019

  • Eidgenössische Abstimmungen
    Auf Beschluss des Bundesrates werden am 19. Mai 2019 die folgenden zwei eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
    1.
    Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
    2
    Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2018 6085)

 

  • Kantonale Abstimmungen
    Auf Beschluss des Regierungsrats vom 5. Februar 2019 werden am 19. Mai 2019 die folgenden zwei kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
    3.
    Formulierte Gesetzesinitiative «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!» vom 22. Juni 2017
    4.
    Formulierte Gesetzesinitiative «Stopp dem Abbau an öffentlichen Schulen!» vom 22. Juni 2017

 

  • Die Geschäftsleitung der SP-BL empfiehlt folgendes:

    JA zur AHV-Steuervorlage

    und ebenfalls ein klares JA zum neuen Waffengesetz.

    Bei den kantonalen Abstimmungen über die Bildungsfragen
    Stimmfreigabe zu \"Bildungsressourcen gerecht verteilen\".
    Die Initiative verlangt, dass der Kanton und die Gemeinden genügend finanzielle Mittel für eine hochwertige Schulbildung, für bedürfnisgerechte Schulbauten und Schuleinrichtungen zur Verfügung stellen. Dagegen ist nicht das Mindeste einzuwenden. Dass aber auch Kürzungen alle Bereiche gleichermassen treffen sollen, spielt die verschiedenen Stufen gegeneinander aus und verunmöglicht ein kohärente Bildungspolitik. Fazit: Für den Grundsatz ja, für die Auswirkungen Nein.

    NEIN zu \"Stopp dem Abbau an öffentlichen Schulen\".
    Die SP hat sich stets klar gegen den Abbau in der Bildungspolitik eingesetzt und sie wird das auch konsequent weiter tun. Dem Grundanliegen dieser Initiative ist zuzustimmen. Die Initiative sieht aber ein untaugliches Mittel dafür vor: Sie verlangt für die Erhöhung von Klassengrössen, für die Festlegung der zu erteilenden Lektionen in gewissen Fächern und der Vor- und Nachbereitungszeit von Lehrern die Einführung einer 2/3-Mehrheit im Landrat. Mit dem Festlegen eines solchen qualifizierten Mehrs würde ein gefährliches Präjudiz geschaffen, das dann in anderen Gesetzen - z.B. beim Strassenbau, in der Energiepolitik oder in der Gesundheitsversorgung - auch verlangt würde. Bei aller Sympathie für das Anliegen kann hier aus staatspolitischen Gründen nur gelten: Wehret den Anfängen!