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Klima - Schweiz verurteilt - macht zuwenig!

Schweiz wegen Untätigkeit im Klimabereich verurteilt: Der EGMR bestätig die Bedenken der SP Schweiz Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist der Ansicht, dass die Schweiz durch ihren ungenügenden Einsatz für den Klimaschutz die Menschenrechte verletzt, insbesondere jene von vulnerablen Personen. Das Urteil bestätigt, was die SP Schweiz seit Jahren fordert: Nur mit massiven öffentlichen Investitionen kann die Energie- und Klimawende gelingen, ohne dass jemand zurückgelassen wird. Mit der von der SP Schweiz und den Grünen gemeinsam eingereichten Initiative für einen Klimafonds liegt eine Lösung auf dem Tisch.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist der Ansicht, dass die Schweiz durch ihren ungenügenden Einsatz für den Klimaschutz die Menschenrechte verletzt, insbesondere jene von vulnerablen Personen. Das Urteil bestätigt, was die SP Schweiz seit Jahren fordert: Nur mit massiven öffentlichen Investitionen kann die Energie- und Klimawende gelingen, ohne dass jemand zurückgelassen wird. Mit der von der SP Schweiz und den Grünen gemeinsam eingereichten Initiative für einen Klimafonds liegt eine Lösung auf dem Tisch.

Die SP Schweiz fordert, dass der Bundesrat das Urteil so schnell wie möglich umsetzt. «Eine Lösung liegt bereits auf dem Tisch: Wir erwarten vom Bundesrat, dass er die Klimafonds-Initiative umgehend unterstützt. Nur mit massiven öffentlichen Investitionen können die vom EGMR aufgezeigten Mängel behoben werden», sagt Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP Schweiz. Die SP Schweiz und die Grünen haben die benötigten Unterschriften für die Klimafonds-Initiative im Februar bei der Bundeskanzlei eingereicht. «Der Klimaschutz ist die grösste Herausforderung unserer Generation. Nur mit einer gerechten und gemeinschaftlichen Lösung können wir diese Herausforderung richtig angehen. Mit der Klimafonds-Initiative bauen wir unsere Gesellschaft mit öffentlichen Investitionen auf erneuerbare Energien um und sichern uns genügend Strom für die Zukunft», so Cédric Wermuth abschliessend.

 

Die 17 Richter der grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden von den Vertretern der Mitgliedsländer des Europarats, zu denen auch die Schweiz gehört, gewählt. Der Gerichtshof steht Schweizer Einzelpersonen offen.