Abstimmungen vom 9. Juni 2024
Am 9. Juni finden die nächsten eidgenössischen Abstimmungen statt.
Die explodierenden Krankenkassenprämien stehen dabei im Mittelpunkt der Debatte: Die Stimmbevölkerung wird darüber entscheiden, ob sie die Prämien bei 10 Prozent des Einkommens deckeln will.
Ebenfalls zur Abstimmung kommt das Stromgesetz für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien. «direkt» stellt die wichtigsten Punkte aus den Vorlagen vor.
Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung im Jahr 1996 sind die Prämien um 158 Prozent gestiegen. Die Löhne hinken diesem Wachstum mit gerade mal 12 Prozent massiv hinterher. Es erstaunt daher nicht, dass die Prämienexplosion eine der Hauptsorgen der Bevölkerung ist. Mit dem Ja zur 13. AHV-Rente hat die Stimmbevölkerung zudem klar gemacht, dass sie ihre Kaufkraft in Zukunft besser schützen will.
Familien und Mittelklasse entlasten
Um die Bevölkerung bei den steigenden Prämien zu entlasten, haben SP und Gewerkschaften bereits 2020 die Prämien-Entlastungs-Initiative eingereicht. Die Initiative fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für die Prämien bezahlen muss. Davon profitieren vor allem die Mittelklasse und Familien, die besonders unter der grossen Prämienlast leiden.
Bei der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung hatte der Bundesrat versprochen, dass niemand mehr als 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für Prämien ausgeben müsse. Obschon die zusätzliche Last durch die Prämienverbilligungen aufgefangen werden sollte, fressen die Prämien heute im Schnitt 14 Prozent des steuerbaren Einkommens weg.
Nach dem historischen Erfolg zur Einführung der 13. AHV-Rente kann nun auch diese Vorlage mit einer starken Unterstützung aus der Bevölkerung rechnen. Wählerinnen und Wähler aus dem linken Lager, aber auch aus der Mitte und der SVP unterstützen die Initiative bereits
Mehr erneuerbare Energien produzieren
Ebenfalls zur Abstimmung kommt am 9. Juni das Referendum zum Stromgesetz. Mit diesem Gesetz soll die Produktion von einheimischen Energien gesteigert und damit die Energieunabhängigkeit der Schweiz erhöht werden. Das Stromgesetz definiert konkrete Ziele. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar soll bis 2035 deutlich steigen und zwar von heute fünf Terrawattstunden auf neu 35 Terrawattstunden. Auch die Wasserkraft, die in der Schweiz bereits heute intensiv genutzt wird, soll nochmals leicht ausgebaut werden. Parallel dazu soll mit Effizienzsteigerungen Strom gespart werden.
Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt das Stromgesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien mit gezielten Massnahmen. So wird bei neuen Gebäuden von mindestens 300 Quadratmetern Fläche und bei der Infrastruktur des Bundes eine Solarpflicht eingeführt. Dazu kommen weitere Anreize wie beispielsweise die obligatorische Abnahme und kostendeckende Minimalvergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom von privaten Anlagen oder Beiträge für die Projektierung von Wasserkraft-, Windenergie- oder Geothermie-Anlagen.