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Ja zur Einführung kantonaler Deponieabgaben

Mit grosser Zufriedenheit haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Baselbieter Volk mit grossem Mehr dieser Vorlage zugestimmt hat!

Am 19. November 2023 werden folgende kantonalen Vorlagen (LRV 2022/657) zur Abstimmung gelangen: 
Änderung der Kantonsverfassung betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)
Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)

Ja zur Einführung kantonaler Deponieabgaben

 

Am 19. November stimmen wir über die Einführung kantonaler Deponieabgaben ab. Ein hoher Anteil von Abfällen im Kanton wird noch immer auf Deponien abgelagert, welche einen erheblichen Eingriff in die Natur und die Landschaft darstellen.

Die Deponieabgabe ist eine Lenkungsabgabe, die dazu führt, dass vermehrt Bauabfälle rezykliert werden. Dies hat folgende Vorteile:

  • Verminderung der Ablagerung von verwertbaren Abfällen auf Deponien und damit die Schonung von wertvollem, knappem Deponieraum.
  • Förderung des Baustoffkreislaufs, indem die externen Kosten für das Deponieren internalisiert werden. Dadurch kann Kostenwahrheit für das Deponieren geschaffen werden und in der Folge wird die bisher teilweise teurere Verwertung von Bauabfällen konkurrenzfähig zum Deponieren.
  • Schaffung eines wirtschaftlichen Umfelds, welches die Attraktivität von Investitionen im Bereich des Baustoffkreislaufs steigert.
  • Generierung einer grösseren Wertschöpfung durch die regionale Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen.

Ein breites Bündnis der Parteien EVP, FDP, GLP, Grüne, Mitte und SP unterstützen die Vorlage. Wir empfehlen Ihnen, 2x Ja (Änderung Kantonsverfassung und Änderung Umweltschutzgesetz) zu stimmen.

 

SP BOTTMINGEN

www.sp-bottmingen.ch