2022_16: Am Dienstag, 21. Juni war Gemeindeversammlung
Die Einführung der Möglichkeit der «Schlussabstimmung an der Urne» bei Gemeindeversammlungsbeschlüssen (Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz) wurde von den Versammlungsteilnehmenden auf Antrag des Gemeinderats mit 34 zu 16 Gegenstimmen (4 Enthaltungen) abgelehnt.
Wir sind sehr froh über diesen eindeutigen Beschluss.
Lucia Mikeler Knaack sprach an der Gemeindeversammlung im Namen der SP gegen diesen Antrag.
Rainer Knaack doppelte gleich nach und zeigte auf, dass er die Gemeindeversammlung als volksnahes Instrument der Demokratie in der Schweiz sehr, sehr wichtig findet und zeigt auf, dass viele Menschen aus seinem Herkunftsland uns beneiden um diese Möglichkeiten.
Levi Keller, als Vertreter der jungen Generation, vertrat ebenfalls klar die Meinung, dass das Instrument der Gemeindeversammlung in der jetzigen Form unbedingt erhalten bleiben muss. Der direkte Austausch von Meinungen sei ganz wichtig. Eine Papierabstimmung oder elektronische Abstimmung nach einer Gemeindeversammlungs-Debatte verwässere den Prozess, da Menschen, die sich nicht direkt im Rahmen der Gemeindeversammlung an der Diskussion beteiligt hätten, 'im stillen Kämmerlein' einen Entscheid fällen könnten.
Die Rechnung 2021 der Gemeinde Bottmingen schloss mit satten Mehreinnahmen ab, was die Gemeindeversammlung natürlich erfreute.
Die Geschäftsprüfungskommission berichtete über ihre Kontrollen. Daraus kam man entnehmen, dass unser Gemeinderat und die Verwaltung grundsätzlich gute Arbeit leisten, dass es sicher da und dort Verbesserungspotential hat.
Am Schluss berichtete Philipp Bollinger über die Situation betreffend Flüchtlinge aus der Ukraine.
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Liebe Mitglieder
Liebe Sympathisantinnen und Sympathisanten
Am kommenden Dienstag findet um 19.30 Uhr in der Aula Burggarten die nächste Gemeindeversammlung statt. Neben der Rechnung 2021 steht ein Traktandum mit dem etwas technokratischen Titel ‘Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes: Einführung der Möglichkeit der ‘Schlussabstimmung an der Urne’ bei Gemeindeversammlungsbeschlüssen, Anpassung der Gemeindeordnung’.
Worum es geht: H.P. Weibel hat diesen Antrag eingereicht. Mit Genehmigung des Antrags soll es zukünftig möglich sein, dass ein Drittel der Anwesenden an einer Gemeindeversammlung verlangen kann, dass die Gemeindeversammlung nicht über ein traktandiertes Geschäft befinden kann, sondern dass darüber in einer Urnenabstimmung darüber befunden werden muss.
Wir haben dieses Thema an unserer letzten Sektionsversammlung diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dieses abzulehnen. Unsere hauptsächlichen Gründe:
Die Gemeindeversammlung ist da, um Entscheide zu fällen. Kann eine Minderheit an einer Gemeindeversammlung beschliessen, dass über ein Geschäft gar nicht abgestimmt wird, schwächt dies die Gemeindeversammlung als Institution. Manch einer oder manch eine wird sich dann fragen, wieso er überhaupt an einer Gemeindeversammlung teilnehmen soll. Wenn sich für eine Minderheit abzeichnet, dass sie mit ihrer Meinung nicht durchdringt, wird sie dafür einstehen, dass das Geschäft in einer Volksabstimmung entschieden wird. Dies wäre dann eine Art Demokratie à la carte. Und führt letztlich dazu, dass der Besuch von Gemeindeversammlungen noch unattraktiver wird.
Bei uns gilt eigentlich das Mehrheitsprinzip. Es ist störend, wenn ein Drittel der Anwesenden, also eine klare Minderheit, über die Mehrheit hinweg beschliessen kann, dass auf einen Beschluss an der Gemeindeversammlung verzichtet werden soll.
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können heute schon mit einem Referendum angefochten werden. Wenn heute jemand mit einem angenommenen Entscheid der Gemeindeversammlung nicht einverstanden ist, kann er oder sie dagegen das Referendum ergreifen. Dies muss von 10% der Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Auch in Bottmingen ist dies schon mehrfach vorgekommen (Ortsbus, Tempo 30, Erwerb Mibo-Areal). Gemäss Revision des Gemeindegesetzes, welche sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, soll die Referendumsmöglichkeit auch bei ablehnenden Entscheiden eingeführt werden. Es besteht also bereits heute eine Möglichkeit zur Anfechtung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen und damit verbunden der Durchführung von Urnenabstimmungen.
Die Einführung der Möglichkeit von Schlussabstimmungen an der Urne verzögert politische Geschäfte. Wird ein Geschäft der Urnenabstimmung unterstellt, so verstreichen mehrere Monate, bis die Abstimmung durchgeführt werden. Denn erstens finden Abstimmungen nur an gewissen Terminen statt und zweitens müssen die Abstimmungsunterlagen erarbeitet werden.
Aus unserer Sicht ist die Einführung einer Schlussabstimmung über Gemeindeversammlungs-entscheide an der Urne unnötig, weil sie die Gemeindeversammlung schwächt, Geschäfte verzögert und zusätzlichen Aufwand generiert.
Wir bitten Euch, wenn immer möglich an der Gemeindeversammlung vom kommenden Dienstag teilzunehmen und das Geschäft abzulehnen.
Lucia Mikeler Knaack
Präsidentin SP Bottmingen